Wer eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann im Kanton Bern mit namhaften Förderbeiträgen rechnen. Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen – und die Stolpersteine, die Sie kennen sollten.
Beiträge für Wärmepumpen
Das Förderprogramm des Kantons Bern unterstützt den Ersatz bewilligter Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch erneuerbare Systeme. Für Wärmepumpen gelten folgende Beiträge:
Zusätzlich: Wird erstmals ein wassergeführtes Wärmeverteilsystem eingebaut (z. B. beim Ersatz einer Elektroheizung), gibt es zusätzlich CHF 15'000 bei weniger als 250 m² Energiebezugsfläche bzw. CHF 60 pro m² ab 250 m².
Quelle: Förderprogramm Energie Kanton Bern (weu.be.ch), Stand Oktober 2026. Für Anlagen über 70 kW gelten separate Ansätze. Beiträge und Bedingungen können ändern – massgebend sind die aktuellen Vorgaben des Amts für Umwelt und Energie. Angaben ohne Gewähr.
Wichtige Bedingungen
- Gesuch vor Baubeginn – später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
- Ersetzt wird eine bestehende, bewilligte Öl-, Gas- oder Elektroheizung; die alte Anlage wird vollständig zurückgebaut.
- Der Beitrag beträgt höchstens 35 % der Kosten der neuen Heizung; massgebend ist die Leistung, maximal 50 W/m² Energiebezugsfläche.
- Wärmepumpen bis 15 kW brauchen ein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) – die Kosten für das Anlagezertifikat übernimmt der Kanton.
- Nach Abschluss ist je nach Gebäude ein GEAK nötig.
- Keine Doppelförderung durch andere Programme mit CO₂-Abgabe-Mitteln.
So unterstütze ich Sie
- Prüfen, welche Beiträge für Ihr Projekt möglich sind
- Gesuch rechtzeitig vor Baubeginn vorbereiten
- Abstimmung von WPSM, Bewilligungen und Terminen
- Zusätzliche Programme von Gemeinde oder Energieversorger abklären
Tipp: Starten Sie mit der kostenlosen Impulsberatung «erneuerbar heizen».
Gerne beraten wir Sie persönlich
